14.02.2022
Und – Macrons Begründung für die Verweigerung des PCR-Tests!
Als Macron Putin am 7. Februar 2022 im Kreml besuchte wurde das Foto mit dem
XXL-Tisch verbreitet. Am Tisch sitzen Putin und Macron sechs Meter
getrennt, viele dachten, dass die beiden sicherlich ihren
inhaltlichen Abstand auch räumlich zum Ausdruck bringen wollten.
Alle dachten an eine Schrulligkeit Putins. Doch weit gefehlt, der
wahre Grund kam erst vor dem letzten Wochenende heraus: Macron hatte
keinen gültigen PCR-Test vorweisen können. Eigentlich hätte Macron
diesen vor Flugbeginn vorweisen müssen1 .
Da sein Personal Macron nicht „vor dem Betreten des (seines)
Flugzeuges“ ordnungsgemäß überprüften und die französische
Präsidentialbürokratie geschlampt hatten, die Russen aber darauf
bestanden, ob Mayer oder Macron, Regeln gelten für alle! Die Russen
drückten noch ein zweites Mal ein Auge zu, sie ließen Macron
letztlich ohne PCR-Test ein – denn Macron verweigerte den Test durch
russisches Personal. Und nun kommt es dick, mit folgender
Begründung: „Ich überlasse den Russen doch nicht meine DNA!“
Dies hat mich stutzig gemacht: Ja, aus dem PCR-Test kann die DNA des Getesteten extrahiert werden.
Nun, dies ist in unseren Mainstream-Medien zumindest nicht prominent vermittelt worden – es wäre ja ein weiterer Grund für Impfverweigerer und Anhänger von Verschwörungstheorien.
Wichtig scheint mir jedoch die Frage, wer hat die massenhaft durchgeführten PCR-Test hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes überwacht? Wurde die DNA der Probanden extrahiert? Was geschah mit dem Material nach dem Test? Kein Wort darüber! Hat sich Vater Staat die Möglichkeit zur Erstellung einer Nationalen DNA-Datenbank entgehen lassen? Wann wird die Öffentlichkeit dazu unterrichtet? Leitspruch der Militärs und der Schlapphüte ist doch „Was ich kann, das mache ich auch!“
Um diesem möglichen Missbrauch zu entgehen – zumindest in
Deutschland hilft 3 x Impfen – dann braucht man keinen PCR-Test – es
sei denn, man will zu Putin an die lange Tafel.
1 | Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise
(COVID-19-bedingte Reisewarnung), Deutsches Auswärtiges
Amtes - Stand - 14.02.2022 - (Unverändert gültig seit:
07.01.2022) Abgefragt am 14.02.2022 |
Datum 14.02.2022